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KI-Verordnung nach dem Omnibus: Was für Unternehmen jetzt gilt

Am 27. Juli 2026 ist der KI-Omnibus in Kraft getreten, die Verordnung (EU) 2026/1744. Er verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme und schwächt die Pflicht zur KI-Kompetenz ab. Viele Unternehmen haben daraus „verschoben auf 2027“ mitgenommen; ein Teil der Pflichten gilt aber schon. Dieser Beitrag fasst den Stand zusammen und nennt fünf Punkte, die sich jetzt prüfen lassen.

November 2026 · Florian Marco Rau

Was gilt ab wann

PflichtGiltStand nach dem Omnibus
Bisherige verbotene Praktiken (Art. 5)seit 2. Februar 2025unverändert
Neue Verbote (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb): KI-Systeme, die intime Darstellungen realer Personen ohne deren Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen, etwa sogenannte Nudify-Anwendungenab 2. Dezember 2026neu durch den Omnibus
KI-Kompetenz (Art. 4)seit 2. Februar 2025Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen (Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext); ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben
Transparenz bei der Interaktion mit KI und bei Deepfakes (Art. 50 Abs. 1 und 4)seit 2. August 2026nicht verschoben
Maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurdenab 2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für Anbieter; für später in Verkehr gebrachte Systeme gilt die Pflicht seit 2. August 2026
Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl und Beschäftigungab 2. Dezember 2027verschoben
Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I, etwa Maschinenab 2. August 2028verschoben

Einzelne Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen gelten nach dem Omnibus auch für kleine Midcap-Unternehmen. Die Pflichten der KI-Verordnung hebt der Omnibus nicht auf.

Wo Unternehmen stehen

Nach einer Befragung des Bitkom unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten (Juli und August 2026) setzen 57 % KI ein. 37 % gehen davon aus, als Anwender von der KI-Verordnung betroffen zu sein, weitere 34 % prüfen das; von den Unternehmen, die betroffen sind oder das prüfen, erwarten 89 % hohen Aufwand. Hinzu kommt die Nutzung von Werkzeugen, die der Arbeitgeber nicht bereitstellt: Laut IW Köln betrifft das 29,1 % der beruflichen KI-Nutzenden. Diese Nutzung ist nicht zwangsläufig heimlich oder untersagt, steht aber oft in keiner Übersicht.

Fünf Punkte, die sich jetzt prüfen lassen

1. Eine Übersicht der KI-Anwendungen

Welche Werkzeuge werden wofür genutzt, mit welchen Daten, über welches Konto, und wer ist verantwortlich? Eine Zeile je Werkzeug und Anwendungsfall genügt für den Anfang; dasselbe Werkzeug kann für einen Textentwurf harmlos und für eine Entscheidung über Personen heikel sein.

2. Regeln für die Nutzung

Welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, und sind betriebliche Konten vorhanden? Wo kein betriebliches Angebot existiert, weichen Beschäftigte auf private Konten aus.

3. Maßnahmen zur KI-Kompetenz festhalten

Art. 4 verlangt Maßnahmen, keine bestimmte Schulung. Nachvollziehbar wird das, wenn Thema, Dauer, Inhalte und Teilnehmende einer Schulung festgehalten sind. Eine Teilnahmebestätigung dokumentiert eine Maßnahme, nicht die Einhaltung der Verordnung insgesamt.

4. Transparenz prüfen

Wer einen Chatbot auf der Website betreibt oder KI-erzeugte Bilder und Videos veröffentlicht, prüft die Hinweispflichten nach Art. 50; sie gelten seit dem 2. August 2026.

5. Heikle Einsatzbereiche früh erkennen

KI für bestimmte Aufgaben in Personalauswahl und Beschäftigung kann nach Anhang III als Hochrisiko-KI eingestuft sein; maßgeblich ist der konkrete Verwendungszweck. Die Pflichten dafür kommen erst ab Dezember 2027, die Auswahl der Werkzeuge fällt aber oft heute. Wer solche Anwendungen früh erfasst, kann die Einstufung klären und nötige Anpassungen rechtzeitig planen.

In eigener Sache: Bestandsaufnahme, Register und Schulung

Die KI-Bestandsaufnahme klärt die Punkte 1 und 2 für einen Bereich in zwei Arbeitstagen; Ergebnis ist ein ausgefülltes KI-Register mit drei Vorschlägen in begründeter Reihenfolge. Das Register gibt es als kostenlose Excel-Vorlage und als Modul der Marco Rau Prozessplattform mit Historie, Fristen und getrennt geführten Schulungsnachweisen. Für Punkt 3 gibt es den Workshop KI im Büro sicher einsetzen als Schulung zur KI-Kompetenz.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; welche Pflichten für ein Unternehmen gelten, ist im Einzelfall zu prüfen. Quellen: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Digital-Omnibus-Verordnung zur KI in Kraft getreten; Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 5, 50, 111 und 113, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744; Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 11.06.2026 (englisch); Bitkom, Presseinformation vom 14.09.2026: Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI; IW Köln, Kurzbericht zur Schatten-KI vom 19.09.2026. Stand der Angaben: November 2026.

In eigener Sache

KI-Bestandsaufnahme für einen Bereich

Zwei Arbeitstage: welche KI genutzt wird, welche Regeln fehlen und welcher Anwendungsfall sich als nächster lohnt; Ergebnis ist ein ausgefülltes KI-Register.