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Projekt besprechen

Digitalisierung im Saarland fördern lassen

Das Landesprogramm DigitalInvest KMU bezuschusst Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Projektumfang und Angebotsbeschreibung für den Antrag werden mitgeliefert. Ob Ihr Vorhaben und die vorgesehenen Kosten förderfähig sind, wird vor der Beauftragung geprüft; die Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Die Eckdaten

  • Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte): bis zu 50 Prozent Zuschuss.
  • Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte): bis zu 30 Prozent Zuschuss.
  • Basis-Förderung bis 12.500 €, Plus-Förderung bis 20.000 € je Vorhaben, insgesamt höchstens 20.000 € je Unternehmen; gefördert werden Vorhaben ab 3.000 € förderfähiger Ausgaben, Beratung nur zusammen mit der Umsetzung.
  • Die Plus-Förderung richtet sich an besonders innovative digitale Anwendungen, die den digitalen Reifegrad deutlich steigern und zur Transformation von Unternehmens- oder Geschäftsmodellen beitragen.

So läuft es ab

  • Erstberatung: Eignung des Vorhabens und passende Förderlinie klären.
  • Technischer Projektumfang und Angebot in der Form, die der Antrag braucht.
  • Antrag stellen Sie vor der Auftragserteilung; die Bewilligung erfolgt durch das Saarland.
  • Umsetzung nach Bewilligung, mit Nachweisen für den Verwendungsnachweis.

Kontakt zum Programm: Wirtschaftsministerium des Saarlandes, digitalinvest@wirtschaft.saarland.de, Telefon 0681 501-1144; aktuelle Sprechzeiten und die Förderrichtlinie nennt die Programmseite des Ministeriums. Stand der Angaben: Oktober 2026. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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Häufige Fragen

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor der Auftragserteilung. Deshalb stehen am Anfang Erstberatung und Angebot; beauftragt wird erst nach der Bewilligung oder der Freigabe zum vorzeitigen Beginn.

Gilt das auch für größere Unternehmen?

Nein. Ab 250 Beschäftigten ist ein Unternehmen kein KMU; dann kommen andere Programme in Frage. Neben der Zahl der Beschäftigten zählen auch Umsatz oder Bilanzsumme und verbundene Unternehmen; die endgültige Einstufung richtet sich nach den Förderbedingungen des Programms.

Was ist förderfähig?

Investitionen in Digitalisierungsprozesse, etwa Software, Schnittstellen und IT-Sicherheit. Was im Einzelfall gilt, klären Förderrichtlinie und Förderkatalog; Anschaffungen, die allein aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen, schließt der Förderkatalog aus. In der Erstberatung wird das Vorhaben darauf abgestimmt.

Ihr Vorhaben unverbindlich besprechen

Sie erfahren, wie die Software für Ihren Ablauf aussehen kann, was sie ungefähr kostet und ob sich eine Förderung lohnt.